Modulwechsel und Kündigungsfrist

 

 

Modulwechsel und Kündigung

 

Ein Wechsel des gebuchten Moduls sowie eine reguläre Kündigung ist nach unseren ab 1.8.2023 geltenden Vertragsbedingungen nur zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres (31.07.) zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform (formlose schriftliche Kündigung) und muss spätestens sechs Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen. Modulkürzungen können zum Ende des jeweiligen Schuljahres mit sechswöchiger Frist beantragt werden; Modulverlängerungen können jederzeit mit einer vierwöchigen Frist beantragt werden.

Eine außerordentliche Kündigung ist auf begründeten Antrag (z.B. bei Schulwechsel) mit einer Frist von vier Wochen zum Monatesende möglich. Im Einzelfall entscheidet die Leitung der Betreuung in Absprache mit der Geschäftsführung JJ e.V.

Die Betreuungsverträge der Kinder der 4. Klassen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch zum 31.07. des laufenden Schuljahres.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Vertragsbedingungen (unter Downloads).

 

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